Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

Ob und in welcher Höhe die Krankenkassen die Kosten der Behandlung übernehmen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Alter: Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für Patienten, die zu Beginn der Behandlung noch keine 18 Jahre alt sind. 
  • Für Erwachsene können die Kosten übernommen werden, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen, die ein Ausmaß haben, die kombiniert - kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordern.
  • Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG): In der Erstuntersuchung wird die Kiefer- und Zahnfehlstellung des Kindes genau vermessen und nach der KIG eingestuft. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten Behandlung  ab einer bestimmten Ausprägung.

Die Behandlung von leichteren Fehlstellungen ist dennoch häufig sinnvoll. Dazu und zu den möglichen Behandlungskosten

werden Sie in unserer Praxis beraten.

Bei Übernahme durch die Krankenkasse müssen Sie zunächst 20 Prozent (ab dem zweiten Kind 10 Prozent) selbst tragen. Die Krankenkasse erstattet Ihnen diesen verauslagten Eigenanteil nach dem erfolgreichen Abschluss der Behandlung zurück.

 

Private Zusatzversicherungen

 

Wenn Sie eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten übernehmen.


Dazu zählen folgende:

  • Ihr Tarif beinhaltet kieferorthopädische Behandlungen.
  • Sie haben den Vertrag abgeschlossen, bevor die Kiefer- oder Zahnfehlstellung diagnostiziert wurde.
  • Die im Vertrag vorgesehene Wartezeit (meist acht Monate) ist bei Behandlungsbeginn bereits vergangen.